Wer eine Prepaid-Karte nutzt, der kennt das Problem: Mobilfunkanbieter bitten
nach einer gewissen Zeit der Inaktivität entweder per Zwangsaufladung zur Kasse oder
Deaktivieren die SIM-Karte kurzerhand. Vor allem wenn die Prepaid-Karte für den Notfall gedacht ist, kann eine zu spät bemerkte Deaktivierung schnell unangenehme Folgen haben.
Was also hat es mit Zwangsaufladung und Deaktivierung bei Prepaid-Karten auf sich, wie lässt sich dem vorbeugen und was kann man tun, wenn die Karte tatsächlich deaktiviert wurde?
|
ZwangsaufladungFaustformel: alle 12 Monate aufladen um Deaktivierung zu vermeiden. |
Zwangsaufladung und Aufladepflicht bei Prepaid-Karten
Es gibt inzwischen kaum mehr Prepaid-Karten, bei denen der Mobilfunkanbieter nach einer bestimmten Zeitspanne ohne Aktivität keine Mindestaufladung des Prepaid-Guthabens vorschreibt. Auch wenn das Guthaben nicht verbraucht ist, sich also noch ausreichend Guthaben auf der Prepaid-Karte befindet, muss dann erneut eine Aufladung der Karte erfolgen. Wird die Karte in diesem Fall nicht aufgeladen, können Mobilfunkanbieter die Karte samt Guthaben deaktivieren.
Aufladepflicht hängt vom Inaktivitätszeitraum ab
Zwangsaufladung und Aufladepflicht hängen dabei maßgeblich vom Inaktivitätszeitraum ab. Damit ist die Zeitspanne gemeint, in der kein Verbrauch des Guthabens verzeichnet wird. Eingehende Anrufe und SMS-Nachrichten spielen hierbei also keine Rolle, weil dabei keine Kosten anfallen. Nur kostenpflichtige Anrufe und SMS-Nachrichten sowie die Nutzung mobiler Datenverbindungen verhindern also die Aufforderung zur Zwangsaufladung.
Inaktivitätszeitraum wird vom Mobilfunkanbieter vorgegeben
Beim Inaktivitätszeitraum haben Mobilfunkanbieter im Großen und Ganzen freie Hand, leider nutzen sie diesen Freiraum auch und definieren den Inaktivitätszeitraum höchst unterschiedlich. Damit weisen Prepaid-Karten je nach Anbieter teilweise sehr unterschiedliche Inaktivitätszeiträume auf. Eine einheitliche Regelung für den Markt fehlt hier also, genauso wie einheitliche Vorgaben zur Höhe der dann geforderten Zwangsaufladung.
Anbieter |
Gültigkeit |
 AY YILDIZ |
Pro Aufladung Verlängerung der Gültigkeit um 6 Monate zusätzlich zur Restgültigkeit |
 BILDmobil |
Unbegrenzt nutzbar |
 blau |
12 Monate gültig nach letzter Aufladung |
 congstar |
Nach 15 Monaten Inaktivität wird die Karte gesperrt |
 FONIC |
Unbegrenzt nutzbar |
 FYVE |
Unbegrenzt nutzbar |
 klarmobil |
Deaktivierung nach 15 Monaten Inaktivität oder ab letzter Aufladung |
 Lebara Mobile |
Deaktivierung droht nach 3 Monatenwenn keine kostenpflichtigen Dienste genutzt werden |
 Lyca Mobile |
Deaktivierung nach 6 Monaten Inaktivität |
 NettoKOM |
12 Monate nach letzter Aufladung gültig |
 netzclub |
Unbegrenzt nutzbar |
 o2 |
6-12 Monate gültig, abhängig vom letzten Aufladebetrag |
 Ortel Mobile |
Prinzipielle Gültigkeit von 3-6 Monaten 2 Monate Karenzzeit bis zur vollständigen Deaktivierung |
 otelo |
Unbegrenzt nutzbar |
 Rossmann mobil |
Unbegrenzt nutzbar |
 simyo |
12 Monate nach letzter Aufladung gültig |
 Telekom |
Unbegrenzt nutzbar |
 Vodafone |
Unbegrenzt nutzbar bei langer Inaktivität wird per SMS gekündigt |
 WhatsApp SIM |
je nach Aufladebetrag 6-12 Monate gültig |
Details finden sich in den AGBs und im Mobilfunkvertrag
Jeder Prepaid-Karte liegt auch ein Mobilfunkvertrag zugrunde, somit ist der Handyvertrag der erste Anlaufpunkt für Einzelheiten zur Zwangsaufladung und Deaktivierung. Dort sowie in den AGBs zum Vertrag muss klar geregelt sein, nach welchem Inaktivitätszeitraum die Aufladepflicht greift, wie lange eine Prepaid-Karte also ohne Verbrauch des Guthabens längstens genutzt werden kann. Zudem muss hier aufgeführt werden, wie hoch die erneute Aufladung ausfallen muss und wann die Deaktivierung der Prepaid-Karte erfolgt.